„Jahresende 2024 – Vermächtnis und alles auf Anfang?“
Dienstag, 26. November 2024
Info 12-24

Auf den buchstäblich letzten Metern ist es dem amtierenden Bundesgesundheitsminister noch gelungen eine seiner Herzensangelegenheiten durch den parlamentarischen Prozess zu bringen. Nach der Zustimmung im Bundesrat am 22. 11. wird das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), kurz die angestrebte Krankenhausreform, am 1.1.2025 offiziell in Kraft treten. Ob das Durchdrücken eines schlechten Gesetzes ihm damit einen glorreichen Platz in den Annalen verschafft, bleibt ebenso abzuwarten wie die jetzt durch die Bundesländer durchzuführende Umsetzung. Sich wider besseres Wissen den Korrekturen am Gesetz, die z.B. aus NRW mit deutlich größerer Umsetzungserfahrung aufgrund des bereits länger laufenden Prozesses vorgebracht wurden, zu verweigern, ist auch nur der Götterdämmerung zuzuschreiben, die derzeit in Berlin herrscht. Dabei hätte es Möglichkeiten genug gegeben sich als echter Kümmerer um das gesundheitliche Wohl der Bevölkerung zu verabschieden. Bei aller Notwendigkeit der Reform ist allen Beteiligten klar, dass ihre hoffentlich positiven Auswirkungen auf sich warten lassen werden. Bis dahin wird das ungehinderte Schließen von Krankenhäusern weitergehen. Und es werden weiterhin nicht nur die sein, für die die Reform gedacht war. Darwinistische Prozesse mögen dem Epidemiologen gedanklich nahe sein, gesundheitspolitisch sind sie Harakiri und zerstören Strukturen in der Breite, die so nie wieder aufzubauen sind.
Daneben bleibt die Hinterlassenschaft eines gesundheitspolitischen Desasters ungelöster Projekte. Denn all die anderen Vorhaben von Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz bis Notfallreform bleiben jetzt liegen und müssen es in einer neuen Regierung erst wieder in die vorderste Prioritätenliste schaffen. Warum man mit Umsetzungen aus dem Koalitionsvertrag bis ins Jahr 3+ der Legislaturperiode gewartet hat, bleibt ebenfalls das Geheimnis der jetzt zu Ende gehenden Regierung. Dabei wäre der Einstieg in die Entbudgetierung im ambulanten Bereich so wichtig gewesen. Nicht zuletzt für die zum Gelingen aller angedachten Reformen endlich substanziell erforderlichen Überwindung der Sektorengrenzen. Gelingt dies einem neuen Bundesgesundheitsminister oder –ministerin nicht, sind all die angefangenen Reformprojekte, die in ähnlicher Form kommen müssen und werden fast schon vorab zum Scheitern verurteilt.
Die kommenden Wochen und Monate werden berufspolitisch wichtig. Einerseits in der Formulierung unserer Vorstellungen für die anstehenden Parteiprogramme und den wohl nach der Wahl zu verhandelnden Koalitionsvertrag. Hier wird der BDR im Schulterschluss mit der DRG und zusammen mit dem SpiFa die Bedürfnisse der Radiologie versuchen einzubringen. Aber auch innerärztlich in den Gesprächen mit der Bundesärztekammer zur GOÄ-Reform. Das angekündigte Clearing-Verfahren muss hier Veränderungen für unser Fach erbringen, da der derzeitige Entwurf, wie mehrfach dargelegt, nicht akzeptabel ist. In der Begleitung der Umsetzung des GBA-Beschlusses zum Kardio-CT ebenso wie in der des GBA-Verfahrens zum Lungenkrebs-Screening. Und nicht zuletzt in der Vorbereitung der Weiterentwicklung der Weiterbildungsordnung, die für die nächsten Jahre auf dem Programm steht.    
Ihre Mitgliedschaft im BDR ist also wichtiger denn je. Daher erneut die Bitte ggf. in Ihrer beruflichen Umgebung noch unentschlossene Kolleginnen und Kollegen zum bis Ende 2025 kostenfreien Beitritt zum BDR zu überzeugen. Je stärker wir sind, desto eher werden wir gehört. Dann bleibt zu hoffen, dass wir mit den politisch Verantwortlichen in der nächsten Legislaturperiode wieder vor allem mit- und nicht übereinander reden. Der BDR steht hierzu jedenfalls bereit.
 

Ihnen und Ihren Familien eine gesunde und friedliche Weihnachtszeit und einen guten Start in ein erfolgreiches Neues Jahr 2025!


Prof. Dr. Hermann Helmberger