GOÄ- Genexpressionstest für 70 Euro?
Mittwoch, 25. September 2024
Genexpressionstest für 70 Euro? Nein, danke!
Pathologen bemängeln handwerkliche Fehler beim Entwurf der GOÄneu

Der von der BÄK vorgestellte Entwurf für die GOÄneu wartet mit hanebüchenen Webfehlern bei den technischen Fächern auf, wie die Pathologen an mehreren Beispielen dokumentieren. Ihr Fazit: So nicht!

Berlin. 70 Euro sollen Pathologen künftig für die Durchführung eines Genexpressionstests bei Brustkrebs laut dem von der Bundesärztekammer (BÄK) am 11. September in Berlin den Berufsverbänden vorgestellten Entwurf für die novellierte GOÄ enthalten.

Diese Zahl nannte Dr. Vanessa Kääb-Sanyal, Direktorin des Berufsverbands Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP), am Mittwoch im Gespräch mit der Ärzte Zeitung – und zwar exemplarisch für Webfehler des präsentierten Entwurfs der GOÄneu.

Knackpunkt laut Kääb-Sanyal: „In der Pathologie sind keine Sachkosten separat ansetzbar.“ Das heißt, wer als Pathologe bei Privatpatientinnen zum Beispiel einen Genexpressionstest wie EndoPredict®, MammaPrint®, Prosigna® oder Oncotype DX Breast Recurrence Score® zur Bestimmung des Brustkrebses erbringen wolle, bliebe nach der GOÄneu auf den Anschaffungskosten für die Tests sitzen, die sich im vierstelligen Bereich bewegen.

Deshalb verweist der BDP auch in einer Mitteilung zum Thema darauf, dass allein aufgrund des hohen Einkaufspreises diese Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit rund 1.800 bis 2.800 Euro vergütet werde – GOP 19503 (1.823,50 Euro), 19504 und 19505 (je 2.253,12 Euro) sowie 19506 (2.832,15 Euro).

Fazit der Pathologen: Hier müsse von einer gänzlich falschen Zuordnung ausgegangen werden.

Legenden schon zum Neustart der GOÄ teils veraltet
Weiter monieren die Pathologen, die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs mittels HPV-Test, auf welche seit 2020 alle Frauen ab 35 Jahren als Kombinationsuntersuchung im Rahmen des organisierten Früherkennungsprogramms Anspruch haben, fehle in der neuen GOÄ gänzlich.

Demnach würde privatversicherten Frauen diese Screening-Leistung künftig versagt. Auf Nachfrage konzediert Kääb-Sanyal, auch in der neuen GOÄ sei die Analogabrechnung nach Paragraf 6 Absatz 2 grundsätzlich noch möglich.

„Allerdings muss der Arzt den Patienten rechtzeitig vor Erbringung der Leistung schriftlich darüber informieren, dass eine nicht im Gebührenverzeichnis aufgenommene Leistung erbracht und durch Heranziehung einer vergleichbaren Leistung berechnet werde. Dies ist in der Praxis unpraktikabel und dürfte bei den privatversicherten Patientinnen und Patienten auf Verwunderung stoßen bei einer neuen Gebührenordnung.“

Auch diese Konstruktion zeige, „dass es geholfen hätte, wenn man die Verbände hätte draufschauen lassen, bevor die Entwurfsfassung veröffentlicht wird“, sie also einen Tag nach der BÄK-Präsentation in Berlin den Verbänden mit Vertraulichkeitsvermerk zugestellt werden sollte.

Dieses Beispiel stehe pars pro toto dafür, dass der technische Fortschritt in den Fächern wie der Pathologie, aber auch in der Radiologie sowie im Labor nicht entsprechend einkalkuliert worden sei.

So entsprächen manche Legenden einfach nicht mehr dem heutigen diagnostischen technischen Standard, stimme folglich auch die Vergütung nicht.


BDP-Präsident: Leistungen mit erforderlichen Diagnostikleistungen nicht gewährleistet
Last, but not least spricht Kääb-Sanyal das Honorar für eine Obduktion an, das im GOÄneu-Entwurf rund 300 Euro niedriger ausfalle als in der 2021 abgeschlossenen Obduktionsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband, der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft – für 2024 wird hier seitens des InEK ein Wert samt Zuschlägen von 1.289,10 Euro ausgewiesen.

„Auch hier ist sachlogisch nicht nachvollziehbar, warum in der mit der PKV verhandelten GOÄ ein niedrigeres Honorar angegeben ist, als in einer anderen vertraglichen Vereinbarung mit der PKV bereits konsentiert“, stellt die Verbandsdirektorin klar

Für BDP-Präsident Professor Karl-Friedrich Bürrig steht angesichts dieser Widersprüchlichkeiten nur eines jetzt schon fest: „Wenn die neue Gebührenordnung so kommt, ist die Versorgung der privatversicherten Patientinnen und Patienten mit erforderlichen pathologischen Diagnostikleistungen nicht gewährleistet. Wie andere ärztliche Berufsverbände und besonders unsere Kolleginnen und Kollegen der diagnostischen Fächer lehnen auch wir die neue Gebührenordnung deutlich ab.“

Es sei zwar unumstritten, dass die GOÄ ein Update brauche. Auch einer Aufwertung der „sprechenden Medizin“ stimme der BDP grundsätzlich zu. Aber dies könne nicht zulasten der Diagnostik-Fächer funktionieren, da die sprechende Medizin in einem hohen Maße auf die methodendefinierten Diagnostik-Fächer angewiesen sei.

„Die neue GOÄ missachtet interdisziplinäre Zusammenhänge, medizinische und technische Fortschritte sowie immer neue Qualitätssicherungsvorgaben, die regulatorisch gewollt, aber kostenintensiv sind“, moniert Bürrig. Daher müsse auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit die erforderliche Diagnostik für die teils hochpreisigen Therapien sichergestellt werden, so das BDP-Plädoyer.