Abweichende Honorarvereinbarungen sowie Anwendung höherer Steigerungsfaktoren
Freitag, 30. Oktober 2026
Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte schreitet voran. Von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums soll ein entsprechender Referentenentwurf für eine neue GOÄ zum Jahreswechsel 2026/2027 vorliegen. Im Anschluss daran soll das notwendige Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren eingeleitet werden. Ein Inkrafttreten einer neuen GOÄ zum 01.01.2028 erscheint vor diesem Hintergrund realistisch.