BStabG - Schwarz-Rot verstößt gegen die Verfassung
Montag, 15. Juni 2026
Berlin (opg) – Die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses an den GKV-Gesundheitsfonds von 14,5 Milliarden auf 12,5 Milliarden Euro ist verfassungswidrig. Das erklärt Prof. Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), auf einer Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes mit den Verwaltungsratsvorsitzenden, Dr. Susanne Wagenmann und Uwe Klemens.
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