Editorial Gesundheitsreform 2026 – Sparen mit der Brechstange?
Mittwoch, 15. April 2026
Info 05-26

Um ihre berufliche Position wird die Bundesgesundheitsministerin in diesen Tagen sicherlich niemand beneiden. Auch wenn man gewöhnt ist in engen Zeittaktungen zu arbeiten, so überholt sich die Politik gerade annährend selbst. Hatte man gedacht, dass die Diskussionen im April hauptsächlich von den vorgelegten Vorschlägen der Finanzkommission für das Gesundheitswesen geprägt sein würden, so liegt inzwischen der Gesetzentwurf für das GKV-Finanzierungsgesetz vor und soll am 29.4.26 im Bundeskabinett bereits verabschiedet werden.

Bei allen Differenzen in den Details besteht Einigkeit, dass eine grundlegende Reform der GKV-Finanzierung erfolgen muss. Positiv ist auch hervorzuheben, dass zumindest der Versuch unternommen wird das drohende Defizit der gesetzlichen Krankenkassen nicht durch zusätzliche Finanzspritzen zu umgehen, sondern durch konsequente Analyse der Ausgaben. Auch die perpetuierte Aussage, dass allen Teilnehmenden am Gesundheitssystem hierbei Opfer abzuverlangen sein werden ist gut und richtig. Bleibt die Frage nach der Ausgewogenheit, auch ohne die Lobbyistenbrille.
Nach den aktuellen Vorstellungen wird den Versicherten zwar einiges abverlangt. Zur Wahrheit gehört aber auch offen zu sagen, dass das System der freien Zugänglichkeit und des „immer-alles-und-zu-jeder-Zeit“ so in Zukunft keinen Bestand haben kann. Das geplante Primärversorgungssystem ist hier der richtige Weg, allerdings greifen diese Pläne erst, wenn die Wucht der aktuellen Gesundheitsreform schon über die Patientinnen und Patienten hinweggezogen ist. Hier ehrlich zu sein wäre sicher der richtige Einstieg. Die Formulierung „nur was medizinisch sinnvoll ist“ lässt zu viele Interpretationen offen. Die Mitbeteiligung der Versicherten ist dringender nötig denn je. Wie in diesem Zusammenhang den Wahlberechtigten vermittelt werden kann, dass weiterhin systemfremde Leistungen für Bürgergeldempfänger aus den Einzahlungen der Solidargemeinschaft bezahlt werden sollen, erschließt sich in einem Wahljahr nicht zwingend. Bei aller Not des Bundeshaushaltes. Vielleicht könnte die vorgeschlagene Erhöhung der Genusssteuern hier für Entlastung sorgen?

Den Beitrag der Ärzteschaft primär im ambulanten Bereich bei den Fachärztinnen und Fachärzten abholen zu wollen gehört zu den weiteren Vorschlägen, die so nicht akzeptabel sind. Ja, auch die Ärzte müssen neben Apotheken und Pharmaindustrie ihren Beitrag zum Gelingen der Reform leisten. Und jede Gruppe wird gute Argumente vorbringen, warum sie besonders benachteiligt wird durch den Gesetzentwurf. Aber eine Schieflage zulasten der niedergelassenen Fachärzte widerspricht der oben zitierten Äußerung zur Beteiligung aller und führt kurzfristig zu einer deutlichen Verschlechterung der Patientenversorgung. Die Allianz der Fachärzte hat hierzu mit dem Vorschlag eines OPW Moratoriums einen schmerzlichen, aber alle gleichmäßig betreffenden, Kompromiss vorgelegt.

Am Tag des Schreibens dieser Zeilen tritt das KHAG in Kraft. Allerdings wird es auch hier dauern, bis die Reform ihre Kraft entfaltet. Jetzt wieder gerade mühsam gefundene Kompromisse in der Krankenhausfinanzierung wie den Ausgleich der Tarifsteigerungen in Frage zu stellen, setzt alles wieder auf Null: das ungelenkte Krankenhaussterben wird weiter Fahrt aufnehmen. Auch hier ist erneutes Nachdenken dringend erforderlich. Ebenso wie die eher gering vorkommenden Einschnitte bei den Krankenkassen und auch der Selbstverwaltung. Ein Signal für die Versicherten scheint dringend erforderlich.

Und die Radiologie? Gerade im SGB V als systemrelevant diskutiert, bringt die geplante Abschaffung des TSVG sicherlich keine zusätzlichen Facharzttermine. Und der weitere Verlust stationärer Versorgung wird der Bedeutung der Radiologie in Diagnostik und Therapie ebenso wenig gerecht. Genug Gründe für den BDR hier zusammen mit dem SpiFa auch durch die Presse auf die Politik einzuwirken dringenden korrigierend nachzusteuern. Wir bleiben gemeinsam dran für die Interessen der Radiologie! 

Prof. Dr. med. Hermann Helmberger

Präsident