Wohl keine Kassenerstattung für Lecanemab
Samstag, 03. Januar 2026
Institut sieht keinen „Zusatznutzen“ bei Behandlung von frühem Alzheimer
Ein Urteil des Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit zum Alzheimer-Medikament Lecanemab erschwert dessen Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Experten warnen nun vor einer Zwei-Klassen-Medizin. |
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