Editorial „November 2024 – Zeit des Übergangs?“
Montag, 21. Oktober 2024
Info 11-24

Mit dem Ende der Sommerzeit ist endgültig der letzte Abschnitt des Jahres 2024 eingeläutet. So verwundert es nicht, dass auch in der Politik die finale Stretta begonnen hat. Nicht zuletzt deshalb, da spätestens Anfang des neuen Jahres die Sacharbeit gegenüber dem herannahenden Bundestagswahlkampf in den Hintergrund treten dürfte. Deshalb jedoch handwerklich unausgereifte Gesetzesvorhaben durch das parlamentarische Verfahren zu peitschen erscheint mehr als fragwürdig und dem Gegenstand der Gesetzgebung in keiner Weise angemessen. Dennoch so geschehen mit dem sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Nachdem noch wenige Tage zuvor 50(!) Änderungen in das Gesetz eingearbeitet worden waren, wurde es vergleichsweise geräuschlos im Bundestag verabschiedet. Nur einen Tag nachdem der Schätzerkreis seine Prognose einer Steigerung des durchschnittlichen Zuzahlungsbetrages der Versicherten zur Gesetzlichen Krankenversicherung von 0,8 Prozentpunkten angekündigt hatte. Eine Steigerung, die in Summe den gesamten Steigerungen der letzten Jahre innerhalb nur eines Jahres entspricht. Daraufhin angesprochen verkündet der Bundesgesundheitsminister unverdrossen, dass mit seinen Strukturreformen alles besser wird. Nur was passiert mit und in den Kliniken bis die Reform möglicherweise im Jahr 2028 erstmals und in zehn Jahren endgültig greift? Relevanter wird damit die Beratung des Gesetzes im Bundesrat am 22. November werden, verbunden mit der Frage ob sich eine ausreichende Mehrheit unter den Bundesländern findet das Gesetz noch rechtzeitig aufzuhalten. Da sind Zweifel angebracht und die Suche nach Alternativen erforderlich. Denn in der vorliegenden, völlig unfertigen Form stürzt uns die angekündigte Revolution im Krankenhausbereich endgültig ins Chaos. Eine Tatsache, die Revolutionen häufig zu eigen ist, aber der Versorgung der Bevölkerung natürlich nicht gerecht wird.

Auch die zweite große berufspolitische Herausforderung derzeit – die Reform der GOÄ – befindet sich aktuell in der Warteposition. Nachdem zunächst mit großem Zeitdruck agiert wurde, haben die vielen Gegenstimmern der letzten Wochen dazu geführt, dass nun erneut mit den einzelnen Berufsverbänden Gespräche geführt werden um zu einem einvernehmlichen Abschluss der langen Vorarbeiten zu kommen. Der BDR wird sich entschieden dafür einsetzen, dass auch weiterhin die flächendeckende Versorgung mit radiologischen Leistungen in Kliniken und Praxen gewährleistet werden kann. Nichts desto trotz hat auch die mediale Berichterstattung dazu beigetragen das Thema GOÄ erneut in der Politik zu platzieren. Und die eingehende breite Diskussion hat auch deutlich gemacht, dass eine neue Gebührenordnung der Ärzteschaft in Deutschland am Herzen liegt, dass sie allgemein als unverzichtbar für unser Verständnis vom freien Arztberuf anerkannt ist und deshalb daran weiterhin rasch, aber ausgewogen gearbeitet werden muss. Ein unübersehbarer Hinweis auch für die Parteien, die Reform in der kommenden Legislaturperiode zu einem konsentierten Abschluss zu bringen.       

Selten hat der BDR so viel Zustimmung erfahren wir in den letzten Wochen. Aus der Radiologie heraus, aber auch aus der übrigen Fachärzteschaft. Das freut uns, zeigt aber auch die Wichtigkeit einer starken berufspolitischen Vertretung. Daher müssen wir weiterhin daran arbeiten die Basis unserer Vertretung – die Zahl der Mitglieder – zu stärken. Nützen Sie daher die Möglichkeit zur derzeit kostenlosen Mitgliedschaft im BDR bis Ende 2025, indem Sie darauf hinweisen, dass möglichst alle Radiologinnen und Radiologen auch Mitglied im BDR sein sollten. Wir sind nur so stark, wie unsere Basis und wir werden nur dann gehört, wenn wir auch die Mehrheit der deutschen Radiologie vertreten. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, der BDR begleitet auch den Übergang kritisch, sachorientiert, aber auch entschlössen in der Vertretung der Interessen aller Radiologinnen und Radiologen in Klinik und der Niederlassung!


Prof. Dr. med. Hermann Helmberger
Präsident