P R E S S E M I T T E I L U N G zur GOÄ-Neufassung
Sonntag, 22. September 2024
Der BDL hat sich auch zum GOÄ-Entwurf positioniert.

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. lehnt den vorliegenden Entwurf einer
Neustrukturierung und Neubewertung von Laborleistungen in der GOÄ vehement ab.
Seit 2008 liegt der Bundesärztekammer der Entwurf für das Laborkapitel in der GOÄ
seitens der Laborärzte vor, strukturelle und inhaltliche Anpassungen auf den heutigen
Stand von Wissenschaft und Technik sind jedoch nicht erfolgt.

Dass die „sprechende Medizin“, so Dr. Andreas Bobrowski (1. Vorsitzender des BDL
e.V.) bessergestellt werden soll, ist in allen ärztlichen Fachbereichen Konsens und
überfällig – gleiches gilt auch für die Aktualisierung des Kataloges ärztlicher
Leistungen, insbesondere im Bereich der operativ tätigen ärztlichen Fachbereiche.
Ohne Beachtung der aktuellen Kostenentwicklung, soll dies aber nun durch einen
Kahlschnitt im Bereich der diagnostischen Fachgebiete gegenfinanziert werden.
Dies ist aus Sicht des BDL nicht hinnehmbar, so Dr. Theo Stein (2. Vorsitzender des
BDL e.V.).

Die ärztlichen Diagnostik-Fächer haben 16 Jahre lang durch intensive Überlegungen,
Besprechungen und Kalkulationen bzw. Kostenrechnungen, einen entscheidenden
Beitrag zur Transparenz der GOÄ-Bewertungen geleistet. Sieht man sich das
vorliegende Ergebnis an, hätte man sich den immensen Zeitaufwand wohl ersparen
können.
Der vorliegende GOÄ-Entwurf erweckt den Eindruck einer Gebührenordnung par
ordre du mufti und nicht den eines Ergebnisses langjähriger -wohl nun nicht mehr als
vertrauensvoll anzusehender- Gespräche. Alle diejenigen Laborärztinnen und
Laborärzte, die viele Stunden investiert haben, eine an der Realität der täglichen
Routine orientierte GOÄ zu erstellen, fühlen sich durch den vorliegenden Entwurf um
die Früchte ihrer Arbeit betrogen, so Dr. Orth (Sektionsvorsitzender
Krankenhauslaboratorien).
Gerade im Labor mit den verschiedenen Strukturen im GKV- und PKV-Bereich ist
natürlich die Versuchung groß, Vergleiche anzustellen. So findet sich in der GOÄ - im
Gegensatz zum EBM- keinerlei Hinweis auf eine Möglichkeit der Patientenberatung
durch Laborärzte (Ärzte für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie, Virologie und
Infektionsepidemiologie), einschließlich adäquater und differenzierter Vergütung.
Es fehlen zudem - so Dr. Wiegel (Vorstandsmitglied des BDL e.V.) -
Beratungsmöglichkeiten und Vergütungsregeln für alle Spielarten der Befüllung der
elektronischen Patientenakte (ePA) und der hierdurch entstehenden Aufwände
zwischen Patient und Laborarzt.
Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie notwendig diese
Beratungsmöglichkeiten zur schnellen Versorgung im Infektionsschutz sind.
Es fehlen moderne Labormethoden und die Berücksichtigung der Laborversorgung in
der Fläche sowie die Aufwände für die Digitalisierungsinfrastruktur. Die vorliegende
Umsetzung ist, bei allen Bemühungen des Bundesministeriums für Gesundheit, als
kontraproduktiv und nicht zeitgerecht anzusehen, so Dr. Wiegel.
Eine Abwertung der diagnostischen, technischen Fächer um 29%, zerstört auch die
Zukunft der nichtärztlichen Mitarbeiter und verstärkt so erheblich den
Arbeitskräftemangel durch Verminderung der Attraktivität des Berufes.
Dr. Heins (Vorstandsmitglied des BDL e.V.) schätzt, dass eine Abwertung der
Honorierung der laborärztlichen Diagnostik im vorgestellten Umfang, zielgerichtet den
Untergang der Laborstrukturen an Krankenhäusern herbeiführt – bereits jetzt ist
Kostendeckung nur mit Mühe erreichbar.
Ohne Frage- die GOÄ aus dem Jahr 1996 muss dringend reformiert und durch eine
neue GOÄ ersetzt werden.
Die Gebührenordnung dient dem Fortbestand des freien Arztberufes und dem Schutz
des Patienten vor etwaiger Überforderung, all das aber auf dem Stand der
Wissenschaft und Technik des Jahres 2024.
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. sieht sich daher in der Pflicht, die
Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung im Labor nun auch dringend
einzufordern.
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. betont die Systemrelevanz der
„Diagnostischen Fachgebiete“ und fordert adäquate Rahmenbedingungen für diese.
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. fordert eine Revision der GOÄ-Vorlage,
denn diese sollte sachlich und betriebswirtschaftlich fundiert sein.
Die Vergütung der Laboratoriumsmedizin und der anderen ärztlich-diagnostischen
Fächer, darf nicht zum honorarpolitischen Spielball zwischen der
Bundesärztekammer und dem PKV-Verband werden, sondern sollte sich an der
Versorgungsrealität orientieren. Nur dieser Maßstab garantiert eine
Patientenversorgung auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. lehnt daher den vorliegenden Entwurf
ab und ist zu weiteren vertrauensvollen Gesprächen bereit.
Berlin, den 20.09.2024

Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL)
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