BDL - Pressemitteilung zur Laborreform
Donnerstag, 22. August 2024
Die geplante Anpassung der Grundpauschale für Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
zum 01.01.2025 wird insofern vom BDL begrüßt, dass dadurch das laborärztliche
Honorar zukünftig in etwa die Höhe des Vergütungsniveaus der übrigen haus- und
fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen erreicht wird.

Durch die Neuaufnahme der Kosten für Entnahmematerial sowie der Kosten für die
laborärztlichen Transport- und EDV-Leistungen und deren rechtlich sichere
Formulierung, erfüllen die Partner des Bundesmantelvertrages einen langjährigen
Wunsch der Laborärzte in Deutschland.

Durch das Absenken der Kostenpauschale in den analytischen Kapiteln 17 und 32
werden die Vorteile dieser Regelung jedoch wieder zunichte gemacht. Außerdem
haben sich der GKV-Spitzenverband und die KBV darauf geeinigt, keinen neuen
Leistungsbedarf im EBM zu erzeugen. Im Klartext bedeutet dies, dass die Fachärzte
für Laboratoriumsmedizin die Erhöhung ihrer Grundpauschale und der
Infrastrukturkosten selbst tragen müssen, statt diese für die gesundheitliche
Versorgung der deutschen Bevölkerung mit systemrelevanten Leistungen mit neuem
Geld zu versehen.
Außerdem ist eine Absenkung der Mindestauszahlungsquote von 89 % auf 85 %, die
auch die neuen Grundpauschalen und die Kostensätze für die Infrastrukturleistungen
betrifft, vorgesehen. Diese Vorhaben führen die geplante Reform komplett ad
absurdum und werden vom BDL abgelehnt.

Dies wird die wirtschaftliche Situation der Laboratorien weiter deutlich verschärften,
die schon jetzt durch Lohnsteigerungen und Sachkostenerhöhungen unter Druck
geraten sind. Die seit über 25 Jahren anhaltende Tendenz, die Vergütung der
Laborkosten zum Vorteil anderer Arztgruppen abzusenken, hat damit ein Niveau
erreicht, das nur noch mit einer erheblichen Einschränkung der Versorgung der
Bevölkerung mit Laborleistungen aufgefangen werden kann.

Der BDL fordert die Partner des Bundesmantelvertrages aber auch die Landes-KVen
auf, zur Aufrechterhaltung der wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung der
Bevölkerung mit Laborleistungen, das geplante Finanzierungskonzept zu
überdenken.
Eine Reduktion der analytischen Kostensätze und die damit verbundenen
Laborschließungen, vor allen Dingen in ländlichen Bereichen, bedeuten aber auch
einen weiteren Rückschlag für die Digitalisierung des Gesundheitssystems, die
maßgeblich von den medizinischen Laboren vorangetrieben wird. Ohne die
Einführung des MIO42 Laborbefundes und dem damit verbundenen Datenfluss
werden alle geplanten Vernetzungsprojekte, einschließlich der elektronischen
Patientenakte, zeitnah nicht mehr realisierbar sein.

Der BDL fordert deshalb:

1. Überarbeitung der Kostensenkung im analytischen Bereich durch Bereitstellung
von zusätzlichen Mitteln für die geplanten Honorar- und Infrastrukturziffern.

2. Keine zeitliche Begrenzung für die angedachten IT-Pauschalen zur Stärkung des
Digitalisierungsprozesses im Gesundheitswesen.

3. Rücknahme der Absenkung der Mindestquote auf 85 % zur Abwendung einer
Einschränkung der labormedizinischen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland.


Berlin, den 21.08.2024


Über den BDL
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) vertritt die beruflichen und
wirtschaftlichen Belange der Fachärzte für Laboratoriumsmedizin auf nationaler und
internationaler Ebene. Der BDL ging 1984 aus der 1956 gegründeten
Arbeitsgemeinschaft der Laborärzte Deutschlands hervor.

 

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