Übermittlung elektronischer Briefe nur noch über KIM-Dienste
Donnerstag, 01. April 2021
Arztbriefe dürfen seit 1. April elektronisch nur noch über einen von der gematik zugelassenen KIM-Dienst übermittelt werden. Die Übermittlung von eArztbriefen über andere Dienste darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vergütet werden.