GOÄ-Sonderregelungen: Hier kann man Hygiene-Maßnahmen (noch) angemessen geltend machen!
Dienstag, 12. Januar 2021
Die SARS CoV-2 Pandemie dauert an und ein Ende ist aktuell noch nicht absehbar. Das wirkt sich auch auf Abrechnungs(sonder)regelungen in der Praxis aus. Während die GKV-Kassen eine Vergütung des Hygiene(mehr)aufwandes in der Praxis verweigern, ist es bei PKV-Patienten weiterhin und auch in der Zukunft möglich, die Mehrkosten geltend zu machen.