apoBank berät zu Folgen von Praxisschließungen und Umsatzeinbußen
Mittwoch, 25. März 2020
Berlin – Steuerstundung, Kurzarbeit, Überbrückungskredite. Mit Maßnahmen wie diesen können Ärzte, die ihre Praxen aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus schließen müssen oder die wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos den Routinebetrieb ihrer Praxen zurückfahren, drohende Liquiditätsprobleme überbrücken.