Bundesver­sicherungsamt sieht bei Kontrastmittel­pauschalen keine Rechtsverstöße
Samstag, 03. August 2019
„Eindeutige Rechtsverstöße der gesetzlichen Krankenversiche­rung sind nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht nachgewiesen“, sagte ein Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt.