EDITORIAL Betriebswirtschaft und EBM?
Freitag, 02. Februar 2018
Info 2-18

Liebe Radiologen,

wie Sie wissen, wird derzeit an den Baustellen EBM in der KBV und den KVen und GOÄ in der Bundesärzte- und Landesärztekammern gearbeitet.

Im RADIOLOGEN hatten wir Sie darüber informiert, dass die Radiologie  ihre Zuarbeit zum EBM konform zum vorgegebenen (teilweise) betriebswirtschaftlichen System fristgemäß vorgelegt hat. Dies gilt auch für die Legendierungszuarbeit und die Bewertungszuarbeit zur GOÄ, wobei dort ein anderes System zur Anwendung kommt.

Leider sehen wir  die Notwendigkeit, entsprechend der Informationslage darüber zu berichten, dass in beiden Systemen seitens der Selbstverwaltung von einer,

wie auch immer gearteten, Abwertung der radiologischen Vergütung zum jetzigen Zeitpunkt ausgegangen wird. Dies gilt auch für die übrigen technischen Fächer, welche zum Teil im Dachverband der Ärztlichen Diagnostikfächer (DVÄD) organisiert sind.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Einarbeitung der von den Fachgruppen erarbeiteten Zahlen in das von der KVB vorgegebene Berechnungssystem die Unterfinanzierung der radiologischen Leistungen im System offenbart. Gleichzeitig kann es sein, dass eine,  wie auch immer geartete Überbewertung einiger anderer Fachrichtungen bei Anwendung betriebswirtschaftlicher Kriterien festzustellen ist. Wir befürchten, dass die Radiologie in ihrer stigmatisierten Minderheitsposition, trotz ihrer weitgehend systemkonformen Kalkulation, wiederum abgewertet wird, um nichtsystemkonforme Überbewertungen anderer Fachgruppen zu kompensieren. Dieser Verdacht besteht zumindest für den EBM.

In der GOÄ gibt es bisher unspezifische Auskünfte, dass entgegen der bisherigen Aussagen der BÄK die Radiologie mit einer Abwertung rechnen muss.
Die Begründung dafür liegt uns nicht vor und uns fehlt auch die Phantasie, mit welcher konkreten Begründung argumentiert wird.

Aber vielleicht kommt es doch anders und der EBM wird auf Grund der Unverträglichkeit betriebswirtschaftlicher Elemente mit dem bisherigen Abrechnungssystem nur minimal verändert. Dann hätte der Berg gekreißt ….

Der BDR bittet Sie, in Ihren entsprechenden Positionen und Länder-KVen und deren Strukturen sowie den Landesärztekammern auf dieses Problem entsprechend hinzuweisen.

Natürlich bleiben wir auf Bundesebene an diesem Problem dran, möchten es jedoch nicht versäumen, Sie rechtzeitig auf diese aus unserer Sicht bisher einmalig eindeutige ideologische Entwicklung hinzuweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Detlef Wujciak