EDITORIAL 50 Tage KBV-Aktivismus …
Dienstag, 25. April 2017
Info 05-17

Liebe Mitglieder,

vor 50 Tagen wurde der neue KBV-Vorstand unter großem Beifall gewählt. Neubeginnen – Neuanfang ! Was hat sich seitdem getan?

Die KBV schaut bei den derzeitigen Aktivitäten gern über den Tellerrand und gibt sich in mehreren Fragen kämpferisch.

Bereits im Januar hatte die Europäische Kommission ihr sogenanntes Dienstleistungspaket vorgelegt. Dieses sieht u.a. eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit vor, falls ein Mitgliedstaat neue Berufsregeln erlässt oder bestehende Vorschriften ändert. Ziel ist es, qualifizierten Bewerbern den Zugang zu reglementierten Dienstleistungsberufen nicht unnötig zu erschweren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sowie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sehen das anders. Sie lehnen den von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag (COM (2016) 822 final) ab und macht einen Formulierungsvorschlag für eine Bereichsausnahme der Gesundheitsberufe.  Aus ihrer Sicht nehmen Gesundheitsdienstleistungen eine Sonderstellung ein, da „sie nicht wirtschaftlich orientierte Dienstleistungen sind, sondern einer besonderen Verantwortung gegenüber den Patienten gerecht werden müssen“. Die bisher geltenden Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln schützen die öffentliche Gesundheit sowie die Qualität der Patientenversorgung und dienen der Bürger- und Patientenorientierung, zudem werden sie durch öffentliche Mittel finanziert. Eine Änderung würde dazu führen, dass patientenschützende Normen vorrangig an wirtschaftlichen Aspekten des Binnenmarktes zu messen wären.  Dies widerspreche aber dem besonderen Status der Heilberufe, den die EU bereits in ihrer Verbraucherschutz-Richtlinie gesichert habe. Unternehmen orientieren sich am wirtschaftlichen Erfolg, Gesundheitsberufe seien dagegen stets dem Wohl des Patienten verpflichtet ( Die Stellungnahme finden Sie hier).

Äußerst kritisch bewertet die KBV auch den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zur Mischpreisbildung von Arzneimitteln. Da er für die Vertragsärzte eine Verschärfung des Regressrisikos bedeutet, fordert die KBV den Gesetzgeber nachdrücklich auf, eine gesetzliche Klarstellung zu treffen. Von dem Beschluss betroffen sind Arzneimittel, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für bestimmte Patientengruppen einen Zusatznutzen festgestellt hat, für andere dagegen nicht.

Aktuell sind die Verhandlungen zur Finanzierung der Erstausstattung der Praxen für die Telematikinfrastruktur gescheitert. KBV und GKV-Spitzenverband trennten sich nach mehreren Verhandlungsrunden ohne Ergebnis. Ende April muss nun das Bundesschiedsamt entscheiden. Die KBV fordert die vollständige Übernahme der Ausstattungs- und Betriebskosten durch die Krankenkassen, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, und nicht dem Nachgeben der GKV-Forderungen.

 

Drei Baustellen – neben EBM und GOÄ – aber auch von Relevanz.

Wir halten Sie auf dem Laufenden …..

 

Ihr BDR