EDITORIAL BDR – berufspolitische Interessenvertretung auch der Chefärzte !
Donnerstag, 04. August 2016
Info 08-16
BDR – berufspolitische Interessenvertretung auch der Chefärzte ! „Gratulation – dann wird es aber jetzt auch Zeit, dass Sie in den BDR eintreten!“. Mit etwa diesen Worten begrüßte mich der damalige BDR-Vorsitzende Dr. Jürgen Fischer, als in der Szene durchgesickert war, dass ich zum Chefarzt für Radiologie in München ernannt worden war. Etwas überrascht versprach ich es mir zu überlegen. Natürlich war ich, wie fast all meine Kollegen, seit Jahren in der Deutschen Röntgengesellschaft. Aber der BDR, war das nicht die Interessenvertretung der niedergelassenen Radiologen? Und ich war doch gerade zum Chefarzt ernannt worden. Heute, nach 15 Jahre, bin ich froh, dass ich es mir nicht nur überlegt habe, sondern auch tatsächlich in den BDR eingetreten bin. Zweifelsohne sind sowohl die DRG als auch die entsprechenden wissenschaftlichen Regionalgesellschaften der erste Kristallisationspunkt standespolitischer Organisation. Sie sind der Weiterentwicklung der Radiologie, sowie der Fortbildung und Zusatzqualifikation der in der Radiologie tätigen Ärzte und MTRAs, verpflichtet. Dies einerseits innerhalb der radiologischen Fachfamilie, andererseits gegenüber den anderen Facharztgruppen. Dass dabei auch berufspolitische Fragen gestreift werden, ergibt sich vor allem bei fachübergreifenden Themengebieten. Unter dem Dach der DRG haben sich daher auch Interessenvertretungen wie das Chefarztforum der DRG (CAFRAD) gebildet. Es versteht sich als Netzwerk der Chefärzte zu gemeinsamen Themen, jenseits der wissenschaftlichen Fachgesellschaft, tritt jedoch selbst nicht berufspolitisch nach außen auf. Berufspolitik ist Interessenvertretung gegenüber den anderen Arztgruppen. Sie ist damit natürlich auch ein Instrument zur Interessenswahrung der ökonomischen Rahmenbedingungen. Wer damit den BDR als reine Lobbyistenvereinigung der niedergelassenen Radiologen ansieht, der irrt. Zwar erhalten nur die wenigsten radiologischen Chefärzte heute noch Ermächtigungen für die kassenärztliche Versorgung. Dennoch ist spätestens seit Implementierung der Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung (ASV) klar, dass die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung verschwimmen. Auch die anstehende GOÄ-Reform betrifft die Chefärzte - unabhängig von ihrer persönlichen Vertragssituation mit ihrem Krankenhausträger - mindestens im gleichen Ausmaß wie die niedergelassenen Kollegen. In all diesen Fällen ist der BDR mit hochrangigen und fachlich seit Jahren äußerst versierten Fachexperten an den Diskussionen und Entwicklungen innerhalb der Ärzteschaft beteiligt. Dies jeweils in enger Absprache mit der DRG. Auch auf dem Gebiet der Fortentwicklung der Weiterbildungsordnung (WBO) arbeiten BDR und DRG eng zusammen. Denn neben der Entwicklung des Faches an sich, bestimmen die Vorgaben der Weiterbildungsordnung in erheblichem Maße die finanziellen Rahmenbedingungen für alle Radiologen in der Zukunft. Als äußeres Zeichen der gemeinsamen Vertretung aller Radiologen durch DRG und BDR steht die berufspolitische Veranstaltung „Radiologie in Klinik und Praxis“ beim Deutschen Röntgenkongress. Sie wird in Zusammenarbeit von CAFRAD und BDR vorbereitet und steht allen interessierten Kongressbesuchern offen. Die vergleichsweise kleine Gruppe der Radiologen ist gut beraten zusammen zu stehen und gemeinsam die Herausforderungen zu meistern, die von außen und den anderen Arztgruppen an uns herangetragen werden. Daher kann die Frage nicht sein DRG oder BDR, sondern nur DRG und BDR. Damit wir auch in Zukunft die ökonomischen Rahmenbedingungen haben, um die wissenschaftlichen Errungenschaften der Radiologie für unsere Patienten umsetzen zu können. |