EDITORIAL Aktuelles zur GOÄ für die Radiologen
Info 07-16
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es macht nachdenklich, wenn Geldangelegenheiten wie die GOÄ es auf Seite 1 bzw. ins Editorial schaffen. Auf Grund der Wichtigkeit des Themas und des Interesses soll hier eine Ausnahme gemacht werden.
Die Arbeitsgruppe GOÄ des BDR-Vorstandes hat Legenden und Zahlen aufforderungs- und fristgemäß der BÄK im Herbst 2015 und Ende Februar 2016 zugearbeitet. Anfang Juni war ein ausführlicher Annäherungs- und Gesprächstermin bei der BÄK unter Vorsitz des Präsidenten Montgomery (zusammen mit Nuklearmedizinern und Strahlentherapeuten). Hier wurden alle GOÄ-Positionen der diagnostischen Radiologie, unter Einbeziehung der Kinderradiologen, Neuroradiologen sowie Interventionalisten, ausführlich mit den zuständigen BÄK-Vertretern diskutiert.
Wir haben unsere eingereichten Vorschläge hinsichtlich Legendierung und Zahlenwerk weitgehend vertreten. Dabei legt der BDR Wert darauf, dass alle radiologischen Leistungen in ihrer Vielfalt und manchmal auch Umfänglichkeit in der GOÄ abgebildet werden, da dies nach unserer Auffassung auch die Aufgabe eines privaten Abrechnungskataloges sein sollte. Weiterhin wollen wir mit einer differenzierten Legendierung vermeiden, dass Analogabrechnungen für nicht katalogisierte Leistungen zu Rechtsunsicherheiten und Abrechnungsdiskussionen mit den Kassen führen.
Diese von uns beibehaltene Intention (Strahlentherapeuten und Nuklearmediziner gehen offenbar einen anderen Weg) fand nicht den ungeteilten Beifall der Ärztekammervertreter. Hier wurde argumentiert, dass BÄK und Krankenkassen mit der neuen GOÄ die Hoffnung auf eine gewisse Verringerung der Zahl der GOÄ-Ziffern, und vielleicht auch auf eine teilweise Pauschalierung verbinden.
Da liegt wohl ein Problem in der weiteren Umsetzung. Uns ist nicht bekannt, inwieweit die Diskussionspunkte Katalogverkürzung und gegebenenfalls Pauschalierung mit Intensität durch die Krankenkassen gegenüber der BÄK vertreten werden.
In solchen Verhandlungen gibt es natürlich auch immer Geben und Nehmen. Im weiteren Verlauf wird die BÄK unsere Ziffern mit den Vertretern der Kassen verhandeln und diskutieren. Falls es dort zu einzelnen wichtigeren Ziffern Dissens gibt, wird es eine erneute Diskussionsrunde unter Hinzuziehung des BDR geben. Es war ein Interesse der BÄK wahrnehmbar, die GOÄ als Vorschlag der Bundesärztekammer, konsentiert mit den Kassen und Beihilfevertretern, bis zum Ende des Jahres vorzulegen. Dies hat natürlich einen politischen Aspekt. Aber gerade hier liegt die Crux der neuen GOÄ. Die politische Zwangsvorgabe, einen Konsens mit den Gebührenzahlern, Krankenkassen und Beihilfestellen zu erreichen, führt natürlich zu einer eingeschränkten Position der BÄK. Hier könnte auch der Ferrari-Club Grünwald unter Konsenszwang die Punktezahl für Geschwindigkeitsübertretungen mit Flensburg verhandeln.
In der politischen Wahrnehmung scheinen CDU/CSU noch ein laues Interesse an einer GOÄ-Verabschiedung zu haben. Die SPD wird nicht gleichzeitig für eine Bürgerversicherung kämpfen und eine neue GOÄ verabschieden. Die Stellungnahme des gesundheitspolitischen Sprechers der FDP in Bezug auf die GOÄ kann mit dem Interesse der Ärzte nur schwerlich in Übereinstimmung gebracht werden.
Wir werden korrekt und ausgewogen im Sinne der RadiologInnen verhandeln und Ihnen jeweils darüber berichten, dann wahrscheinlich nicht mehr auf Seite 1.