Antikorruptionsgesetz
Samstag, 18. Juni 2016
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung am 22.04.2016 auf Empfehlung der Ständigen Konferenz der Rechtsberater der Ärztekammern die Hinweise und Erläuterungen zu Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verabschiedet.
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