Aktualisierung Ihrer Mitgliedsdaten
Donnerstag, 20. September 2012
Teilen Sie berufliche Veränderungen der Geschäftsstelle möglichst umgehend mit, so dass Sie jeweils aktuell der korrekten Beitragsgruppe zugeordnet werden können!

Dazu ist jedes Mitglied im Rahmen der statusbezogenen Beitragsgestaltung des BDR nach §§ 7 Abs. 3, 11 Abs. 1f der Satzung verpflichtet. Dazu bedarf es keiner Nachfrage des Verbandes, vielmehr besteht diese Auskunftspflicht für das Mitglied selbst.

Darüber hinaus liegt diese Information im Interesse aller Mitglieder, wird dadurch doch die sachgerechte Beitragserhebung nach Leistungsfähigkeit und Bedeutung des BDR für die eigenen beruflichen Belange gewährleistet. Ferner erleichtern Sie der Geschäftsstelle die Verwaltungsarbeit mit der Folge, dass diese sich effektiver der wichtigen Sacharbeit widmen kann, die auch Ihnen als Berufsträger zugute kommt.


Mai 2012
Vorstand des BDR