BDR-Leitsatz: Angestellte Tätigkeit
Montag, 14. Mai 2012
Radiologie ist ein klinisches Fach. Der BDR stellt mit Sorge fest, dass sich die Situation der angestellten Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus seit Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) massiv verschlechtert hat.

Die gerätetechnische und klinische Qualität der diagnostischen Radiologie findet keine Berücksichtigung im Vergütungssystem. Nur die adäquate Bereitstellung von Mitteln aus den DRG unter Berücksichtigung auch der klinischen Kommunikation und Aspekten der Weiterbildung wird garantieren, dass Diagnostik auf höchstem Niveau im Krankenhaus weiterhin möglich sein wird.

Angestellte Radiologen in Klinik und Praxis üben ihre ärztliche Tätigkeit im freien Beruf aus. Sie haben ein Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen und angemessene Vergütung gewährleistet sein. Dazu gehört auch die Bezahlung von Überstunden bzw. Freizeitausgleich auch für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft.