BDR-Leitsatz: Teleradiologie und Strahlenschutz
Montag, 14. Mai 2012
Die durch die Teleradiologie für Klinik und Praxis eröffneten neuen Möglichkeiten der Kommunikation sind zu nutzen, wo dies medizinisch sinnvoll ist.
Strahlenschutzvorschriften müssen stringent umgesetzt und jeder missbräuchlichen oder die Versorgungsqualität gefährdenden Ausweitung entzogen werden. Das ärztliche Leistungs- und Vergütungsrecht ist darauf abzustimmen. |