Angebot Berufsunfähigkeits-Versicherung HDI
Donnerstag, 03. Mai 2018
Arbeitskraft absichern - Einkommen schützen -
Neues Vertragsangebot zur Berufsunfähigkeits-Versicherung der HDI Versicherung AG

 

 

 

 

 

Arbeitskraft absichern  -  Einkommen schützen

Ihren Lebensstandard verdanken Sie Ihrer Arbeitskraft und Ihrem Leistungsvermögen.

Was aber, wenn Ihnen dieses wertvolle Gut durch eine Krankheit genommen wird?

Jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Lebens aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit berufsunfähig und ist dann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, sein Einkommen selbst zu erarbeiten. Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind zu 90% die Folge einer Krankheit und nur zu 10% die eines Unfalls.

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Weit verbreitet ist der Irrtum, dass sich nur Erwerbstätige mit gefährlichen oder körperlich anstrengenden Berufen gegen die finanziellen Risiken der Berufsunfähigkeit absichern müssen. Überwiegend sind es die zunehmenden Zivilisationskrankheiten, die Arbeitnehmer berufsunfähig werden lassen.

Häufigste Ursachen sind psychische Erkrankungen, Rückenleiden, Krebs oder Erkrankungen an Herz und Kreislauf.

Wer denkt: „Das betrifft doch nur ältere Menschen“, irrt ebenfalls:
Die Erwerbstätigen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, werden immer jünger. Statistiken zeigen, dass bereits

jeder Vierte jünger als 45 Jahre ist.

Der Berufsunfähigkeits-Schutz aus Ihrem Versorgungswerk ist nicht immer gegeben

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht mehr arbeiten können, greift in Deutschland in der Regel das Sozialsystem.

Als Arzt sind Sie Mitglied eines leistungsstarken Versorgungswerkes,

das auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit für Sie vorsieht.

Zu beachten ist aber, dass die ärztlichen Versorgungswerke jedoch in der Regel nur dann eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen,

wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
 

·           100%ige Berufsunfähigkeit in Ihrem Fachgebiet, d. h. bei z. B. 90% festgestellter Berufsunfähigkeit gibt es in der Regel keine Leistung. Eine 100%ige Berufsunfähigkeit ist relativ selten, da üblicherweise von den behandelnden Ärzten noch eine Teilleistungsmöglichkeit in einem gewissen Umfang festgestellt wird

·           100%ige Berufsunfähigkeit in allen anderen ärztlichen Fachbereichen.
Sie werden regelmäßig in ein anderes Fachgebiet verwiesen, in dem Sie ggf. weniger als 100 % berufsunfähig gelten. Die Tatsache, dass Ihnen ggf. die entsprechende Weiterbildung fehlt, spielt hier keine Rolle.

·           Rückgabe Ihrer Approbation bzw. Kassenzulassung

Private Vorsorge ist unerlässlich

Daher gilt: Ohne private Vorsorge sind die Einbußen so groß, dass starke Einschnitte in das Privatleben und ein Verlust des erreichten Lebensstandards die Folgen sein können.

Viele haben erkannt, dass private Vorsorge für das Alter zwingend erforderlich ist. Vergessen wird dabei aber oft, dass eine fehlende Absicherung der Erwerbsfähigkeit sowohl das heutige Leben negativ beeinflussen als auch die Vorsorge für das Alter – und damit die gesamte Lebensplanung – in Frage stellen kann. Nicht nur der Aufbau einer privaten Altersvorsorge kann von einer Berufs-unfähigkeit beeinflusst werden, auch der Aufbau der Altersvorsorge wird durch einen (Teil-) Ausfall der Erwerbstätigkeit negativ berührt.

Aus diesen Gründen ist für Sie eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung eine der wichtigsten Absicherungen. Sie schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.

Die Lösung

Ihr Berufsverband hat für Sie über das Maklerhaus Funk einen Rahmenvertrag für Berufsunfähigkeits-Versicherungen mit der HDI Lebensversicherung AG geschlossen. Über diesen haben Sie die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeits-Versicherung zu Sonderkonditionen abzuschließen.

Profitieren Sie bei einer Beantragung bis zum 30.11.2016 von folgenden Vorteilen:

·           Absicherung bis 1.000 EUR monatliche BU-Rente gegen Beantwortung von nur zwei
Gesundheitsfragen
und Möglichkeit der Erhöhung durch dynamische Anpassungen

·           Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung

·           Leistung bereits ab 50% festgestellter Berufsunfähigkeit

·           Berufsunfähigkeitsschutz auch bei Berufsverbot aufgrund Infektion

·           Berufsunfähigkeitsschutz auch bei Strahlenbelastung (Strahlen im medizinischen Sinne)

·           Prämienvorteil durch Sonderkonditionen

Und auch an Ihre Angehörigen hat der BDR gedacht

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner bzw. in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft, lebende nichteheliche Lebensgefährten und Kinder der ordentlichen Mitglieder können sich ebenfalls im Rahmen dieses Vertrages zu Sonderkonditionen versichern.

Unser Service für Sie

Auf der Homepage des BDR steht Ihnen ein Informations- und Berechnungstool zur

Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch unter Tel. 0221 - 144 4191.

Profitieren auch Sie von diesen Sonderkonditionen für BDR-Mitglieder und berechnen Sie schnell und unkompliziert Ihr unverbindliches Angebot.

Das Maklerhaus Funk ist der Kooperationspartner des BDR in Versicherungsfragen und der größte inhabergeführte Versicherungsmakler und Risk Consultant in Deutschland.

Das Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrungen in allen Bereichen der betrieblichen und privaten Vorsorge.

Über Funk werden den BDR-Mitgliedern bereits exklusive Konzepte im Bereich der Berufshaftpflicht-, Elektronik-, Unfall- und Rechtsschutz-Versicherung angeboten. Diesen können Sie auf Wunsch gegen Antrag beitreten.


 

 

 

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