BDR-Stellungnahme zu den Presseberichten über Datenlecks von Patientendaten
Montag, 23. September 2019
Patientendaten gehören zu den intimsten Daten, die über einen Menschen gespeichert werden können. Sie unterliegen deshalb der ärztlichen Schweigepflicht. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte ist dem Arzt verboten und sogar strafrechtlich sanktioniert.