ePa - "Es wird keine neuen haftungsrechtlichen Risiken geben“
Freitag, 22. November 2024
– Im Zuge der elektronischen Patientenakte für alle („ePA für alle“) wird allen gesetzlich Krankenver¬sicherten ab Anfang 2025 von den Krankenkassen eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt, es sei denn sie widersprechen. Dies bringt für Vertragsärzte und -psychotherapeuten Reihe von Rechten und Pflichten mit sich. Das Deutsche Ärzteblatt sprach mit Christoph Weinrich, Leiter des Stabsbereichs Recht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
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