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Mittwoch, 02. Oktober 2024
BDR-Intern richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Strategische Mitgliedschaft von BDR und DRG. Sie wächst und gedeiht, aber sie sollte noch weiter an Fahrt aufnehmen, sie gilt von Seiten des BDR für alle Beitragsgruppen – nicht nur für Weiterbildungsassistenten.

Prof. Helmberger im Editorial der September-Ausgabe: „Dazu brauchen wir aber Ihre Unterstützung und die Rückendeckung eines großen Verbandes. Helfen Sie mit unseren Verband weiter zu stärken, indem Sie die Kampagne der kostenlosen Probemitgliedschaft für alle Radiologinnen und Radiologen unterstützen. Werben Sie in Ihrem Umfeld dafür, dass möglichst alle Mitglied im BDR werden oder sind – unabhängig von Ihrem Arbeitsort oder Ihrer beruflichen Stellung. Wir brauchen jedes Mitglied, nur dann können wir mit starker Stimme unsere Interessen auch erfolgreich vertreten.“
In Kürze – Mitgliedschaft beantragen
•             Mitgliedschaft online beantragen – Beitragsgruppe 24Neumitglied anklicken
•             Sie sind dann Mitglied des BDR,
•             sind Mitglied eines Landesverbandes – idR des Landesverbandes, in dem auch Ihre Arbeitsstätte liegt.
•             Sie erhalten monatlich Die Radiologie als Printversion per Post (sollten Sie bereits ein kostenpflichtigesAbo haben, können Sie es mit Hinweis auf die BDR-Mitgleidschaft fündigen)
•             haben via der BDR-Webseite www.radiologenverband.de Zugriff auf das volle Springer-Archiv unserer Mitgliederzeitschrift,
•             erhalten monatlich den Newsletter Neues aus der Radiologie,
•             unregelmäßig Infos aus Ihrem Landesverband von Ihrer/m Landesvorsitzende/n,
•             werden mindestens einmal zu einer Landesverbandssitzung eingeladen,
•             können als Delegierte/r Ihres Landesverbands berufen werden und die Arbeit des BDR auf der jährlichen Delegiertenversammlung in Berlin verfolgen und mitbestimmen.
• Die unentgeltliche Mitgliedschaft gilt bis Ende 2025.