Hygienepauschale: Corona-Sondervergütung für Ärzte
Donnerstag, 09. Juli 2020
Die Corona-Pandemie stellt die Praxen vor immense Anforderungen, auch bei der Beschaffung von Schutzmaterial. Als schnelle und unbürokratische Hilfe hatten die Ärztekammern (BÄK/BZÄK) und der Verband der Privaten Krankenver­sicherung bereits im April/Mai eine pragmatische Lösung zur Über­nahme der damit verbundenen Mehrkosten für die Praxen abge­stimmt. Diese ursprünglich bis Ende Juli vereinbarte Regelung ist nun bis zum 30. September 2020 verlängert worden.