Nachweispflicht für Fortbildung um ein Quartal verlängert
Montag, 06. April 2020
06.04.2020 - Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der Coronavirus-Pandemie um ein Quartal verlängert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt.