Zusätzliches Honorar für Corona-Patienten: Neues Verfahren zur Kennzeichnung der Leistungen ab 1. April
Donnerstag, 02. April 2020
02.04.2020 - Für die Kennzeichnung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gibt es seit 1. April ein neues Verfahren. Damit werden weiterhin alle diese Leistungen von den Krankenkassen zusätzlich bezahlt.