Datenschutzbeauftragter in Arztpraxen erst ab 20 Mitarbeiter
Donnerstag, 04. Juli 2019
04.07.2019 - Einen Datenschutzbeauftragten müssen Arztpraxen künftig erst ab 20 Mitarbeitern benennen. Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche die Vorgaben des Datenschutzes für Kleinunternehmen gelockert.