Der DVÄD stellt klare Forderungen in der Verbändeanhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
Freitag, 24. August 2018
Der Fahrplan des Gesundheitsministeriums ist eng getaktet. Nach der gestrigen gut vierstündigen Verbändeanhörung werden bereits am Donnerstagvormittag die Bund-Länder-Gespräche laufen und am Nachmittag wird das zuständige Referat im BMG die Verbändeanhörung auswerten. Ein Kabinettsentwurf soll demnach in drei Wochen vorliegen.

In der Verbändeanhörung hat der DVÄD eine klare Position bezogen. Wir unterstützen die Intention des Gesetzes einer besseren gesundheitlichen Versorgung der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, jedoch darf dies keinesfalls zu Lasten der technischen Anteile in Diagnostik und Therapie gehen. 

Der im Terminservice- und Versorgungsgesetz aufgebaute terminliche Druck zur Überarbeitung des EBM kann gefährlich sein, insbesondere die wiederholte falsche Erwartung von Rationalisierungsreserven speziell beim Einsatz von medizinisch-technischen Geräten für ärztliche Leistungen. Diese Reserven sollen demnach der sog. „sprechenden Medizin“ zufließen.

Der stellv. Sprecher des DVÄD Dr. Andreas Bobrowski zeigt sich „vorsichtig optimistisch“, dass der vorliegende Gesetzentwurf überarbeitet wird und dass die Verbändeanhörung dazu geführt hat, die systemrelevante Stellung der im DVÄD zusammengefassten diagnostischen Fächer anzuerkennen.

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