BAK regt Steuermittel für erweiterte Terminservicestellen an
Sonntag, 19. August 2018
Berlin – Die neuen erweiterten Aufgaben der momentanen Terminservicestellen können nicht alleine durch eine Leistungsvergütung der Krankenkassen abgedeckt werden. Dieser Ansicht ist die Bundes­ärzte­kammer (BÄK).