BAK regt Steuermittel für erweiterte Terminservicestellen an
Sonntag, 19. August 2018
Berlin – Die neuen erweiterten Aufgaben der momentanen Terminservicestellen können nicht alleine durch eine Leistungsvergütung der Krankenkassen abgedeckt werden. Dieser Ansicht ist die Bundesärztekammer (BÄK).
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