Vergütung für Screening auf Bauchaortenaneurysmen beschlossen
Donnerstag, 23. November 2017
23.11.2017 - Die Vergütungsregelung für das Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen steht. Damit kann das Screening zum 1. Januar 2018 starten. Anspruch auf die Untersuchung haben gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren.