BSG zu MVZ-Anstellung - Vertragsarztsitz kann nicht „doppelt verwertet“ werden
Freitag, 30. September 2016
Verzichtet ein Arzt zugunsten einer Vollzeit-Anstellung in einem MVZ auf seine Kassenzulassung in einem Fachgebiet, so gilt dieser Verzicht für alle seine Fachgebietszulassungen. Das hat das Bundesozialgericht jetzt klargestellt.